Schulpflicht – was bedeutet das?
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In Deutschland legt die Schulpflicht fest, dass Kinder und Jugendliche ab einem bestimmten Alter dazu verpflichtet sind, die Schule für eine vorgegebene Zeit zu besuchen.
Was bedeutet Schulpflicht?
Die Schulpflicht ist eine gesetzliche Regelung. Sie gibt vor, dass in Deutschland jedes Kind ab einem bestimmten Alter zur Schule gehen muss. Sie beinhaltet auch, wie viele Schuljahre absolviert werden müssen. Bei der Schulpflicht wird unterschieden zwischen der Vollzeitschulpflicht und der Berufsschulpflicht. Die genauen Regelungen dazu können zwischen den einzelnen Bundesländern variieren und sind jeweils in der Landesverfassung des Bundeslandes festgehalten.
Ab welchem Alter beginnt die Schulpflicht?
Für den Beginn der Schulpflicht gilt die Stichtagsregelung. Das bedeutet, dass das Kind zu einem bestimmten Stichtag eingeschult werden muss und damit die Schulpflicht beginnt. Auf welches Datum dieser Stichtag fällt, regelt jedes Bundesland selbst. Zum Beispiel ist das in Thüringen der 31. Juli und in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Berlin und Brandenburg der 30. September.
Die Vollzeitschulpflicht beginnt in der Regel für Kinder, die zum Schuleintritt im August oder September bereits sechs Jahre alt sind. Das heißt, dass Kinder, die erst in den Monaten Oktober, November und Dezember desselben Jahres das sechste Lebensjahr vollenden, normalerweise erst ein Jahr später eingeschult werden.
Allerdings kann auf Wunsch der Eltern eine vorzeitige Einschulung stattfinden. In diesem Fall wird durch einen Test die Schulfähigkeit des Kindes bestätigt. Die Entscheidung, ob eine frühere Einschulung möglich ist, liegt bei der Schulleitung.
Eine spätere Einschulung ist in bestimmten Fällen auch möglich. Das betrifft zum Beispiel Kinder, die aus erheblichen, gesundheitlichen Gründen noch nicht zur Schule gehen können. Dafür ist dann ein schulärztliches Gutachten notwendig.
Wie lange ist man in Deutschland schulpflichtig?
Für die Vollzeitschulpflicht und die Berufsschulpflicht gelten unterschiedliche Regeln, wie lange die entsprechende Schule besucht werden muss. Die Berufsschulpflicht beginnt nach der Vollzeitschulpflicht:
- Vollzeitschulpflicht: Abhängig vom Bundesland neun oder zehn Schulbesuchsjahre.
- Berufsschulpflicht: Bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung oder nach Ablauf des zwölften Schuljahres.
Die Jahre, die ein Kind in Deutschland schulpflichtig ist, müssen nicht zwangsläufig mit der Jahrgangsstufe übereinstimmen. Wiederholt ein Schüler eine Klassenstufe, endet die Schulpflicht trotzdem nach neun bzw. zehn Jahren, auch wenn er zu diesem Zeitpunkt erst in der 7. bzw. 8. Jahrgangsstufe ist.
Im Gegensatz dazu kann die Schulpflicht kürzer ausfallen, wenn ein Schüler eine Klassenstufe überspringen darf. Das Überspringen ist für Kinder vorgesehen, die außerordentliche Leistungen erbringen oder nachweislich hochbegabt sind. Jedes Bundesland entscheidet selbst, welche Nachweise dafür erbracht werden müssen. Selten ist ein schulpsychologisches Gutachten notwendig, wobei in Berlin sogar eine Hochbegabung per Attest nachgewiesen werden muss.
Es gibt mehrere Möglichkeiten: Entweder schlägt der Lehrer das Überspringen einer Klassenstufe vor oder aber die Eltern stellen einen Antrag. Der Wechsel in die höhere Jahrgangsstufe findet normalerweise nach der Zeugnisvergabe statt.
Die Einschulung der Kinder findet in der Grundschule statt, wo sie normalerweise vier Jahre lang unterrichtet werden. In der vierten Jahrgangsstufe entscheidet sich dann, welche weiterführende Schule das Kind anschließend besuchen wird. Das richtet sich nach den Interessen, der Begabung und dem Notendurchschnitt.
Zur Auswahl steht die Hauptschule oder Mittelschule, die Realschule, die Sekundarschule, die Gesamtschule oder das Gymnasium. Kinder mit Förderbedarf unterschiedlichster Art – beispielsweise beim Lernen, Hören, Sprechen oder in der geistigen, körperlichen und motorischen Entwicklung – können entsprechende Förderschulen besuchen.
Rechte und Pflichten zur Schulpflicht in Deutschland
Es gibt verschiedene Pflichten, die im Rahmen der Schulpflicht von den Beteiligten erfüllt werden müssen. Beteiligt sind vor allem die Erziehungsberechtigten, aber auch die Kinder selbst und später der Arbeitgeber während der Berufsausbildung:
- Schulanmeldungspflicht: Die Eltern sind dazu verpflichtet, ihr Kind zum richtigen Zeitpunkt an einer Schule ihrer Wahl einzuschreiben. Bei der Berufsschulpflicht muss der Ausbilder oder Arbeitgeber die Auszubildenden bei der passenden Berufsschule anmelden.
- Schulwahl: Derjenige, der zur Anmeldung verpflichtet ist, kann frei unter allen zugelassenen Schulen auswählen. Darunter fallen deutsche, öffentliche Schulen oder Privatschulen. Ein Kind darf nicht an einer Schule eines anderen (Bundes-)Landes angemeldet werden.
- Teilnahmepflicht: Die Schüler sind dazu verpflichtet, die Schule regelmäßig zu besuchen und aktiv am Unterricht teilzunehmen. Dazu gehören auch alle Schulveranstaltungen. Ausgenommen sind Veranstaltungen oder Fahrten, die finanziell für die Familien nicht zumutbar sind.
- Durchsetzung: Die Erziehungsberechtigten sind dazu verpflichtet, die Erfüllung der Schulpflicht durch ihre Kinder zu kontrollieren. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, kann das Bußgelder oder in manchen Bundesländern sogar Freiheitsstrafen zur Folge haben.
Seit 1938 herrscht in Deutschland ein Schulzwang. Wie die Rechtslage rund um die Schulpflicht aussieht, bestimmen die Bundesländer nach dem Grundgesetz in ihren einzelnen Landesverfassungen. So arbeiten die Bundesländer Hamburg, Hessen und Saarland bei mangelnder Durchsetzung der Schulpflicht mit Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten. Dagegen werden in den übrigen Bundesländern in der Regel nur Bußgelder erhoben.
Dass die Kinder dazu verpflichtet sind, eine Schule zu besuchen, bedeutet gleichzeitig, dass jedes Kind ein Recht dazu hat. Denn wie im Gesetz festgeschrieben, hat jedes Kind ein Recht auf Bildung.
Quellen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Schulpflicht_(Deutschland)
https://www.bildung.koeln.de/schule/schullaufbahn/schulpflicht/index.html
https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/das-junge-politik-lexikon/321098/schulpflicht/